Dresden um den 13. Februar: Mahngang Täter*innenspuren 18.02.2024, 14:00 – 16:00

16. Februar 2024

Dieses Angebot nun auch auf 13.Februar.dresden.de. Natürlich unterstützen wir diese seit 2011 bereits für die „spezielle“ Situation in Dresden vom Aktionsbündnis „Nazifrei! Dresden stellt sich quer“ entwickelte Alternative der Erinnerung an die Bombardierung zum nahen Ende der Nazibarbarei 1945. Sie ist jedoch eine Form des Protestes gegen die nach wie vor zu kritisierende Pflege des Opfermythos der Stadt. Wieso sonst finden sich wieder tausend Nazifreunde zum „Trauermarsch“ durch Dresden, sicher geleitet und geduldet durch die (an die freiheitlich demokratische Gesetzgebung zum Versammlungsrecht gebundene?) Ordnungsbehörde? Selbst die dreizehn Jahre des zahmen Mahngang-Protestes haben die Gedenkpolitik nicht grundlegend verändert und es scheint auch nicht absehbar zu sein. Der Mahngang 2011 wurde sogar verboten, weil die angemeldete Route das Aufmarschgebiet der Neonazis gestört hätte. Das Verbot wurde nachträglich als rechtswidrig beurteilt. Alles weitere ist nachlesbar, z.B. bei Gedenkplätze.info. Ende 2012 kam ein Dokumentarfilm zur Erstaufführung in Dresden Come Together. Er spiegelte das Spezielle der Dresdner Erinnerungskultur wider. Und 2014 versuchte ein „Forum ERINNERN GESTALTEN“ eine erinnerungspolitische Einflussnahme. Bei der Auftakt-Veranstaltung mit 18 DiskursteilnehmerInnen war auch die Arbeitsgruppe „Mahngang Täterspuren“ vertreten mit einer kleinen Präsentation zur Debatte. Sowohl SZ als auch DNN berichteten. Von dieser Veranstaltung ist auf Dresden-Erinnern nichts mehr zu finden. Das Forum stellte wegen fehlender Mittel seine Online-Arbeit ein. Aber wie allen bisherigen bürgerlichen Initiativen fehlte diesem Forum ebenfalls ein wirksames Konzept zur Veränderung der „speziellen“ Dresdner Erinnerungskultur. Wir bleiben dabei – Gedenken zum 13. Februar abschaffen und Versammlungen mit diesem Zweck verbieten. Die Erinnerung an die mit der „demokratischen und freien Wahl“ der NSDAP an die Macht hervorgerufene Katastrophe der Bombardierung am 13. Februar 1945 kann für Betroffene gern als private Angelegenheit betrieben werden.